Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt und der Bollhalder Schäfli AG als Betreiberin des Hotel Schäfli, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB- Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gams, St. Gallen, Schweiz Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlicher zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt für alle Vertrags-, Reservations-, allfällige Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen, ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3 Definitionen

Schriftliche Bestätigung: Als schriftliche Bestätigung gelten auch elektronische Nachrichten wie E- Mail und Fax.

Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

 

4 Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie der Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

5 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrages bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

 

6 Nutzungsdauer

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bis 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages zu nutzen. Ein Zimmerbezug zählt als volle Übernachtung, egal zu welcher Nachtzeit der Gast eintritt.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 2 Stunden und mehr, kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung den vollen Logispreis in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

 

7 Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel kommunizierten Preise sind in Schweizer Franken inklusive Mehrwertssteuer publiziert und verstehen sich als pro Nacht.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von Begleitern oder Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Das Hotel kann jederzeit eine Kreditkartengarantie verlangen. Anzahlungen werden je nach Saisonzeit oder Preistyp verlangt. Den Zeitpunkt sowie die Höhe der Anzahlung entnehmen Sie der Reservationsbestätigung.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 9 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und / oder die ihn begleitende Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehätlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 40.- erheben. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

 

8 Rücktritt durch das Hotel

Bis und mit 15 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, bebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätlich geschuldet.

 

9 Annullation der Reservation / Annullationsgebühren

Annullation

Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen Änderungen und Stornierungen von Reservationen vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dabei kann das Hotel die den Stornorichtlinien entsprechenden Kosten belasten.

 

Annullationsgebühren:

Bis 3 Tage vor der Anreise: die Buchung ohne Kosten stornierbar.

2 bis 0 Tage vor der Anreise: das Hotel behält sich das Recht vor eine Stornierungsgebühr von 100% des Preises zu verlangen.

 

Schadenminderung

Das Hotel ist bestrebt, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen abzüglich allfälliger Kosten für Aufwendungen des Weiterverkaufs (bspw. Kommission, Gebühren, Arbeitsaufwand, …)

 

10 Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.

 

11 Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen der gemieteten Räume an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels.

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und /oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Die vom Hotel abgegebenen Zutrittsmedien bleiben Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust des Zutrittmediums ist umgehend zu melden. Beschädigte oder verlorene Zutrittsmedien werden in Rechnung gestellt.

Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch des zur Verfügung gestellten Internets. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten. Auf den Balkonen oder im Freien vor dem Hoteleingang ist das rauchen erlaubt. Das schliesst auch ähnliche Methoden wie Verdampfung oder Ähnliches ein.

Folgende Kosten können anfallen und verrechnet werden.

  • Zusatzaufwand für Reinigung / Ionisierung pauschal: CHF 200.-
  • Ertragsausfall (z.B. Zimmer muss temporär gesperrt werden): Gemäss Tarif/Preise
  • Feuerwehreinsätze (Auslösung der Brandmeldeanlage): Gemäss Rechnung (bis zu mehrere tausend Franken)

Das Abmontieren eines Rauchmelders im ganzen Hotel ist strengstens verboten. Die Handlung kann eine Busse nach sich ziehen und allfällige Folgekosten können verrechnet werden. (Feuerwehreinsatz, Brandschäden, etc.)

 

12 Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den zugänglichen Räumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

 

13 Handlungen, Benutzung und Haftung

Hotel

Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1000.-. Als eigebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer aufbewahrt. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.

Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe aller technischer Hilfsmittel verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

 

14 Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden. Der Tierhalter is verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten. Durch das Tier verursachte Schäden haftet der Tierhalter.

 

15 Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

 

16 Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungspflichten. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadensersatzansprüche des Gastes eine Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

Anzeigen in Medien mit Hinweis auf das Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

Die von Kunden eingegebenen Daten werden vom Reservierungssystem elektronisch verarbeitet. Diese werden nur im für die Buchung und die Hoteldienstleistung notwendigen Umfang verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Für den persönlichen Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung, Sach- und Gepäckschäden sowie Gepäckverlust) hat der Gast selbst zu sorgen. Das Hotel lehnt jegliche Haftung ab.